Die kostenlose “Erste anwaltliche Auskunft” ist ab Montag, 26.09.2022 bis auf weiteres ausgesetzt!
Bei Rechtsfragen wenden Sie sich an das Bundesministerium für Justiz
unter der Telefonnummer: 0800-99 99 99, https://www.bmj.gv.at/service/buergerservice.html
oder an das für Sie zuständige Bezirksgericht.
Verfahrenshilfe
Personen, die außerstande sind, ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhaltes – das ist jener Unterhalt, den die Person für sich und ihre Familie zu einer einfachen Lebensführung benötigt – in einem
Rechtsstreit Prozesskosten zu bestreiten, oder in einem
Strafverfahren die Kosten der Verteidigung zu tragen
erhalten von jenem Zivil- bzw. Strafgericht, bei welchem das Verfahren anhängig ist, oder anhängig gemacht werden soll, über Antrag dann Verfahrenshilfe, wenn die Prozessführung nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint, bzw. wenn und soweit dies im Sinne einer zweckentsprechenden Verteidigung erforderlich ist. Die Rechtsanwaltskammer stellt diesen Personen sodann einen Rechtsanwalt zur unentgeltlichen Rechtsvertretung zur Verfügung.
Diese Bestimmungen gelten auch für Verfahren vor dem
Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof, sowie für Verfahren vor den
Verwaltungsgerichten
Damit ist der volle Rechtsschutz auch für wirtschaftlich schlechter gestellte Personen gewahrt.