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Treuhandstatut

Die Zusammenarbeit im Wirtschaftsleben und speziell mit Dienstleistern basiert auf Vertrauen. Vertrauensdefizite gab und gibt es auch gegenüber Personen, die Fremdgeld treuhändig abwickeln wie beispielsweise Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder und Hausverwalter.

Die Rechtsanwaltschaft hat darauf mehrfach reagiert und an Gesetzgebungsprozessen aktiv mitgewirkt, um den Schutz des Vertrauens zu stärken und die Sicherheit der Treuhandgelder weiter zu verbessern.

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) sieht beispielsweise vor, dass Anzahlungen von Käufern durch Bankgarantie oder Grundbuchseintragungen abzusichern sind. Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz (SWBF) sieht als Förderungsvoraussetzung vor, dass ein Treuhänder diese Sicherungspflicht übernimmt und dem Käufer dafür haftet. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hat die Möglichkeit geschaffen, Ansprüche von Käufern so abzusichern, dass sowohl im Exekutions- wie auch im Insolvenzfall des Bauträgers die Rechte des Käufers grundbücherlich besichert aufrecht bleiben.

Darüber hinaus hat die Rechtsanwaltschaft auch als Standesbehörde reagiert. Bereits 1995 hat die Salzburger Rechtsanwaltskammer als erste Rechtsanwaltskammer in Österreich ein Treuhandbuch geschaffen, mit dem Richtlinien zur Abwicklung von Treuhandschaften erarbeitet wurden und deren Einhaltung auch stichprobenartig überprüft werden. Dieses Treuhandbuch wurde mehrfach überarbeitet, durch die Schaffung von Treuhandkonten mit Dispositionskontrolle wurde der Schutz weiter verbessert (der Bankenapparat ist kontrollierend eingebunden, sodass ein Treuhänder Treuhandgeld nur dann weiterleiten kann, wenn dies mit einer schriftlichen Erklärung aller Vertragsparteien korrespondiert).

Zuletzt wurde die Treuhandeinrichtung der Salzburger Rechtsanwaltskammer im November 2016 überarbeitet, ab 01.01.2017 gilt das Treuhandstatut 2017, mit welchem eine inhaltsgleiche Sicherungseinrichtung der Salzburger Rechtsanwaltskammer, der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer für Niederösterreich geschaffen wurde.

Klienten und deren Gelder sind nicht nur durch die obgenannten Gesetze und Standespflichten, sondern auch durch Versicherungen geschützt. Beispielsweise ist es eine Standespflicht von Rechtsanwälten, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese aufrecht zu erhalten, widrigenfalls ein Rechtsanwalt die Berufsbefugnis verliert. Darüber hinaus sieht die Abwicklung von Treuhandgeldern durch Rechtsanwälte über das Treuhandstatut verpflichtend eine Vertrauensschadenversicherung vor.

Der österreichische Anwalt hat eine umfassende Ausbildung, er ist gesetzlich und standesrechtlich verpflichtet, die vorhandenen Sicherungsinstrumente einzusetzen, damit eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erfolgt, der Käufer also im Grundbuch eingetragen wird und der Verkäufer den Kaufpreis erhält.

Der Rechtsanwalt ist daher ein besonderer Fachmann zur ordnungsgemäßen Errichtung und Abwicklung von Kaufverträgen.

eTHB ab 01.01.2019

eTHB ab 01.01.2020

eTHB ab 01.01.2021

eTHB, Fassung 01.01.2022

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