ÖRAK

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) setzt sich aus den neun Rechtsanwaltskammern Österreichs zusammen und ist, soweit es die österreichische Rechtsanwaltschaft in ihrer Gesamtheit betrifft, zu deren Vertretung berufen.

Der ÖRAK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und hat seinen Sitz in 1010 Wien,Wollzeile 1 – 3. Die Organe des ÖRAK sind die Vertreterversammlung und der Präsidentenrat.

Der Präsident der ÖRAK oder einer seiner Präsidenten-Stellvertreter vertritt den ÖRAK nach außen, vollzieht die Beschlüsse der Vertreterversammlung und des Präsidentenrates und führt die laufenden Geschäfte. Der Präsident und seine Stellvertreter werden von der Vertreterversammlung gewählt.

Präsidentenrat:

Die Präsidenten der neun Rechtsanwaltskammern Österreichs bilden den Präsidentenrat, der als Exekutivorgan des ÖRAK die Koordination der Aufgaben zwischen Vertreterversammlung, Rechtsanwaltskammern und Arbeitskreisen vornimmt.

Vertreterversammlung:

Die von den Rechtsanwaltskammern entsprechend ihrer Mitgliederstärke gewählten Delegierten bilden die Vertreterversammlung. Diese wählt den ÖRAK-Präsidenten und seine drei Stellvertreter, beschließt das Budget und die allgemeinen Honorarkriterien und die Richtlinien für die Berufsausübung (RL-BA, Verordnungen).

Die Salzburger Rechtsanwaltskammer ist durch ihren Präsidenten Dr. Wolfgang Kleibel, durch die Vizepräsidenten Dr. Michael Pallauf und Dr. Michael Schubeck sowie durch Dr. Iris Harrer-Hörzinger, Dr. Erich Greger und Mag. Markus Kobler LLB. oec. in der Delegiertenversammlung vertreten.